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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 4 Ta 1464/01   

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https://dejure.org/2002,7711
LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 4 Ta 1464/01 (https://dejure.org/2002,7711)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2002 - 4 Ta 1464/01 (https://dejure.org/2002,7711)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 4 Ta 1464/01 (https://dejure.org/2002,7711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkursausfallgeld; Konkursverschleppung; Rechtsnachfolge; Durchgriffshaftung; Rechtswegzuständigkeit; Übergegangenes Recht; Eigenes Recht; Verweisung

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 3; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; AFG § 141 m; ; SGB III § 187; ; ZPO § 17 a Abs. 4; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG §§ 3, 5
    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für deliktische Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit aus übergegangenem Recht wegen Insolvenzverschleppung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1460
  • NZI 2002, 49
  • DB 2002, 748
  • NZA-RR 2002, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96

    Rechtsweg bei Durchgriffshaftung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 4 Ta 1464/01
    Zur Begründung verweist die Klägerin auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.06.1997 (9 AZB 38/96 in NJW 1998, 262).

    Zwar ist wohl mit BAG NJW 1998 261 ff. davon auszugehen, dass der Beklagte als Geschäftsführer oder Gesellschafter der Arbeitgeberin O GmbH Rechtsnachfolger im Sinne des § 3 ArbGG der ursprünglichen Arbeitgeberin ist.

  • BFH, 30.07.1997 - I R 90/96

    Verlustrücktrag 1990 im Beitrittsgebiet

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 4 Ta 1464/01
    Zur Begründung verweist die Klägerin auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.06.1997 (9 AZB 38/96 in NJW 1998, 262).
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